Covergestaltung und Bildrechte

Bevor wir dich über die Covergestaltung und über Bildrechte informieren können, müssen wir dich auf Folgendes hinweisen:

neobooks darf keine steuerlichen oder rechtlichen Auskünfte geben. Folgende Infos sind daher informativ zu werten und ohne Gewähr. Sie ersetzen nicht den fachlichen Rat eines Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe.

Du möchtest das Cover für dein ebook entwerfen? Dann gestalte dein Cover individuell und lade eine eigene Bilddatei hoch.

Der neobooks Covereditor, mit dem du mithilfe von Vorlagen ein Cover erzeugen kannst, ist eine Möglichkeit, dein Buch ansprechend zu gestalten. Dort bieten wir dir eine Auswahl an tollen Motiven, welche direkt im Editor mit deinem Namen und dem Buchtitel versehen werden.


Das richtige Cover – so geht’s

Damit dein Werk von allen Händlern angenommen wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein! Hier erfährst du, worauf du bei deinem Cover achten solltest:

Dein Cover muss im Dateiformat .jpg vorliegen und darf nicht transparent sein.

Dein Cover muss im Hochformat gestaltet sein und eine Breite von mind. 1.600 px (Pixel) haben. Wir empfehlen eine Breite von 1.600 px und eine Höhe von 2.400 px.

Dein Cover muss im RGB Modus erstellt sein. CMYK-Bilder, wie sie z.B. in Grafiken vorkommen, die zum Vierfarbdruck vorbereitet wurden, nehmen die Händler leider nicht an.

Dein Cover darf max. 5 MB groß sein.

Dein Cover darf keine pornografischen, sittenwidrigen oder gegen sonstige Gesetze verstoßenden Motive enthalten.

Dein Cover sollte keine Badges (virtuelle „Aufkleber“) oder etwas Ähnliches wie Banderolen etc. enthalten.

Auf deinem Cover darfst du nichts bewerben, das nicht im ebook enthalten ist, z.B. „inkl. CD“.

Dein Cover darf keinen weißen Rand haben. Wenn dein Cover hauptsächlich weiß ist, sollte es einen schmalen dunklen Rahmen haben. Viele Händler stellen die Cover auf weißen Hintergründen aus und akzeptieren darum keine Cover, die sich nicht ausreichend abheben.


Alles Wissenswerte über die Bildrechte

Hier informieren wir dich darüber, was es bedeutet, wenn du Bilder für dein Cover verwendest:

  • Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt (§2 Abs.1 S.5 UrhG).

  • Bilder dürfen nur mit Genehmigung des Urhebers verwendet werden, ansonsten drohen dir rechtliche Schritte.

  • Portale, die Bilder kostenfrei zur Verfügung stellen, knüpfen an die Nutzung oft Regeln, z.B. dürfen die Bilder nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. Für dein ebook würde aber eine kommerzielle Verwendung vorliegen.

Die Rechte am Cover und allen verwendeten Bildmotiven müssen bei dir liegen oder von dir eingeholt worden sein.

Wenn dein Cover Bildmaterial enthält, dessen Urheber nicht du bist, dann musst du die Nutzungsrechte beim Urheber einholen (§15 UrhG), d.h. eine Lizenzvereinbarung schließen.

Fotografen, die Bilder kostenfrei zur Verfügung stellen, stellen ihr Werk oft unter Creative Commons Lizenzen (CC).

CC sind standardisierte Lizenzverträge, die die Nutzungsbestimmungen des Bildes regeln. Über Angaben in den Metadaten des Bildes wird schon ersichtlich, ob das Bild z.B. kommerziell genutzt oder gar bearbeitet werden darf. In jedem Fall wird eine Namensnennung des Urhebers nötig (in der vom Urheber angegebenen Weise). Weitere Informationen findest du unter http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/

Dem Urheber musst du ggf. eine Vergütung zahlen (geregelt in der Lizenzvereinbarung).

Den Urheber des Bildes musst du im Impressum deines Werks (im Upload unter „Copyright Bilder“) namentlich nennen (Vor- und Nachname, ggf. Link zum Originalbild/Quelle).

 


Gilt das auch für Grafiken und gemalte Bilder?

Ja. Wenn dein Cover z.B. von einem Grafiker gestaltet wurde, so entsteht auch dann ein Urheberrecht am Cover.

In der Regel beauftragst du eine Person zur Covergestaltung und erteilst dieser einen konkreten Auftrag. In diesem Vertrag solltest du Nutzungsbedingungen, Vergütung etc. regeln.

Ob beauftragt oder Freundschaftsdienst, in jedem Fall musst du die gestaltende Person im Impressum namentlich nennen, wenn sie nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Gib auch hier im Upload unter „Copyright Bilder“ den Namen des Gestalters an.